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Insolvenzrecht

Als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht mit langer Berufserfahrung biete ich eine maßgeschneiderte Beratung in allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen, sei es als Unternehmer oder als Verbraucher.

Insolvenzrecht Kanzlei Pawlowski

Für Verbraucher oder Privatleute bieten wir eine individuelle Schuldnerberatungen, die Durchführung des Schuldenbereinigungsversuchs sowie die Antragstellung im Verbraucherinsolvenzverfahren an. Dabei liegt unser Augenmerk auf einer individuellen Beratung im vertraulichen Umfeld mit einem Blick auf Ihre Gesamtsituation, um auch strafrechtliche Gefahren von Anfang an auszuschließen. Bereits in der fachlichen Qualifikation unterscheidet sich die Schuldnerberatung beim Rechtsanwalt natürlich deutlich von einer Beratung bei einer Schuldnerberatungsstelle. Entscheiden Sie selbst, wie wichtig Ihnen die Qualität der Rechtsberatung ist. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für Unternehmer stellt sich immer zunächst die Frage, ob nicht eine Sanierung und ein Erhalt der Existenz möglich sind, oder ob ein weiteres Zögern vielleicht sogar als Insolvenzverschleppung strafbar sein könnte. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen eine Übersicht über Ihre Situation und entscheiden dann, welche Lösung für Sie die Beste ist. Nur eine kompetente Beratung und Unterstützung ermöglicht Ihnen den Start in ein neues schuldenfreies Leben. Eine Insolvenz ist heute nicht mehr das gesellschaftliche Aus! Gestalten Sie Ihre Zukunft jetzt!

Restschuldbefreiung

Es ist Zeit für Sie zu handeln! Durch ein Insolvenzverfahren eröffnet sich Ihnen die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach einer Zeitspanne von 3 Jahren. Selbst negative Schufa-Einträge können nach dem Abschluss des Verfahrens wieder gelöscht werden. Zögern Sie nicht länger, sondern bringen Sie endlich wieder Ordnung und Perspektive in Ihr Leben! Als Ihr Rechtsanwalt für Insolvenzrecht und Schuldnerberater stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Insolvenzstrafrecht

Selbständige, aber auch Verbraucher müssen jedoch auch die Gefahr einer Insolvenzstraftat im Auge behalten. Vermeintlich harmlose Verhaltensweisen können im Zusammenhang mit einer Insolvenz strafbar sein. Hierunter fallen u.a. die Gläubigerbegünstigung, die Verletzung von Buchführungspflichten, der Bankrott usw. Für UG-, und GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände besteht sogar eine Pflicht zur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Erlangung der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Bei Versäumen dieser Frist droht sogar eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung. Wer eine solche Vorstrafe erhält, riskiert künftig nicht mehr als Geschäftsführer tätig sein zu dürfen. Hier darf also keine Zeit verloren werden. Gerade in solchen Verfahren lassen sich jedoch oft über einen Verteidiger im Dialog mit der Staatsanwaltschaft pragmatische Lösungen finden, die sie selbst kaum hätten argumentieren können. Als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Strafrecht kann ich Sie hier umfassend beraten.

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